Teilnahmebedingungen
- Gegenstand
- Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am WOERLE-Gewinnspiel „Klimaticket Ö“.
- Das Gewinnspiel wird von der Gebrüder WOERLE Ges.m.b.H., Enzing 26, 5302 Henndorf/Salzburg, Österreich (nachfolgend „WOERLE“) veranstaltet.
- Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.
- Teilnahme
- Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Website woerle.at/gewinnspiel/klimaticket. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn im Zuge der Anmeldung die Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung aktiv erteilt wird.
- Die Teilnahme ist unentgeltlich. Die einzige Gegenleistung der Teilnehmer:innen ist die – jederzeit widerrufbare – Zustimmung zur Datenverarbeitung. Die Daten der Teilnehmer:innen werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet, gespeichert und nach Abschluss des Gewinnspiels umgehend gelöscht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Wird die Zustimmung zur Datenverarbeitung widerrufen, wird der/die betreffende Teilnehmer:in vom Gewinnspiel ausgeschlossen und die Daten werden gelöscht. Die Datenschutzerklärung von WOERLE findet sich unter https://woerle.at/datenschutz/. - Teilnahmeberechtigt ist jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen von WOERLE sowie Mitarbeiter:innen von Kooperationspartner:innen, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.
- Ablauf des Gewinnspiels
- Das Gewinnspiel beginnt am 23.02.2026 und endet am 22.03.2026 (nachfolgend „Durchführungszeitraum“).
- Zu gewinnen gibt es ein Klimaticket Ö für Erwachsene oder Senior:innen.
- Zur Teilnahme beantworten die Teilnehmer:innen auf der oben genannten Website eine Frage zu WOERLE und geben anschließend Vorname, Nachname, Adresse sowie E-Mail-Adresse an. Danach erhält jede/r Teilnehmer:in eine Bestätigungs-E-Mail, um sicherzustellen, dass kein Missbrauch der Daten erfolgt. Durch Anklicken des Bestätigungslinks wird die Teilnahme am Gewinnspiel abgeschlossen.
- Jede:r Teilnehmer:in darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Bei mehrfacher Teilnahme wird ausschließlich die zeitlich erste gültige Teilnahme berücksichtigt und zur Ziehung herangezogen. Die Ermittlung der Gewinner:in erfolgt nach Abschluss des Gewinnspiels, also nach Ablauf des Durchführungszeitraums.
- Die Gewinner:in wird nach Ablauf des Durchführungszeitraums durch Verlosung ermittelt. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, jedoch unter Gewährleistung des Zufallsprinzips.
- Die Gewinner:in wird binnen 14 Tagen nach der Verlosung per E-Mail von WOERLE verständigt. Antwortet die Gewinner:in nicht innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Gewinnbenachrichtigung oder hat die Gewinner:in unrichtige Daten (insbesondere eine unrichtige E-Mail-Adresse) angegeben oder verzichtet sie/er auf den Gewinn, wird eine Ersatzgewinner:in per Losverfahren nach dem Zufallsprinzip unter den übrigen Teilnehmer:innen ermittelt. Die Verständigung der Ersatzgewinner:in erfolgt ebenfalls per E-Mail.
- Eine Barauszahlung des Gewinns, ein Umtausch oder eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.
- Haftung
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich. Daher besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung des Gewinnspiels, dessen Abwicklung oder auf eine Teilnahme daran. WOERLE ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, den Ablauf zu ändern oder Teilnehmer:innen auszuschließen. WOERLE haftet – soweit rechtlich zulässig – nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Teilnehmer:innen, einer fehlerhaften Abwicklung oder dem Abbruch des Gewinnspiels. Sollte das Gewinnspiel aus welchen Gründen auch immer nicht stattfinden oder sollten teilnahmeinteressierte Personen ausgeschlossen werden, werden die Teilnehmer:innendaten umgehend gelöscht.
- Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht für die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
